Störfallverordnung

Störfallverordnung

ANLAGENSICHERHEIT

INFORMATIONEN NACH § 8A BZW. § 11 STÖRFALLVERORDNUNG

Sicherheit und Umweltschutz haben bei Messer eine lange Tradition. Weil bei der Messer Industriegase GmbH und deren Tochtergesellschaften Produktionsanlagen betrieben werden, in denen mit gefährlichen Stoffen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, umgegangen wird, möchten wir Sie, die Nachbarschaft unserer betroffenen Werke, mit nachfolgenden Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls informieren. Der Störfallverordnung unterliegen in Deutschland alle Betriebe, bei denen gefährliche Stoffe ab einer festgelegten Menge vorhanden sind. Betroffene Werke sind:

Messer Industriegase GmbH, In der Steinwiese 5, 57074 Siegen

Messer Produktionsgesellschaft mbH Siegen, Setzetalstrasse /Tor 5, 57078 Siegen

Messer Produktionsgesellschafft mbH Salzgitter, Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter 

Messer Produktionsgesellschaft mbH Speyer, Industriestrasse 125, 67346 Speyer

 

Für den Fall, dass trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Störfall wie beispielsweise ein größerer Brand oder eine Gasfreisetzung mit einer ernsten Gefahr für die Nachbarschaft entsteht, wurden verbindliche betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (BAGAP) erstellt. Diese BAGAP dient einer schnellen Eindämmung der Gefahr und helfen Schutzvorkehrungen einzuleiten. Sie werden regelmäßig fortgeschrieben und mit den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (v.a. Feuerwehren) abgestimmt. 

Wenn eine Alarmierung/Warnung der Nachbarschaft erforderlich ist, erfolgt diese über Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr und/oder Polizei.

 

Information nach § 8a Störfallverordnung für die Nachbarn des Werkes Siegen-Geisweid

Information nach § 8a Störfallverordnung für die Nachbarn des Werkes Siegen Kaan-Marienborn

Information nach § 8a + § 11 Störfallverordnung für die Nachbarn des Werkes Salzgitter

Information nach § 8a Störfallverordnung für die Nachbarn des Werkes Speyer